Rektor, zwei Prorektoren und der Kanzler bilden zusammen das Rektorat und leiten als Kollegialorgan die Hochschule. Das Rektorat ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung verantwortlich.
Die Amtszeit des Rektors beträgt sechs Jahre, die der Prorektoren 3 Jahre und die des Kanzlers 6 Jahre.
Der Rektor wird vom Hochschulrat gewählt und vom Senat bestätigt. Er vertritt die Hochschule nach außen. Die Prorektoren sind Stellvertreter des Rektors und zuständig für die Aufgabenbereiche Forschung und Lehre bzw. für Internationales und Infrastruktur.
Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt und vertritt den Rektor ständig im Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
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